Unsere Leistungsangebote

Art, Inhalt und Umfang der von dem Heimträger zu erbringenden Leistungen richten sich nach dem Versorgungsvertrag der Einrichtung gemäß § 72,73 Sozialgesetzbuch XI (SGB XI) und dem Rahmenvertrag gemäß § 75 SGB XI in der jeweils gültigen Fassung.

Die Rahmenverträge werden auf der Ebene der Bundesländer geschlossen und regeln die Leistungen, die eine Einrichtung gegenüber seinen Pflegebedürftigen zu erbringen hat.

Den Versorgungsvertrag schließen die Landesverbände der Pflegekassen mit den einzelnen Einrichtungen.  In dem Versorgungsvertrag sind Art, Inhalt und Umfang der allgemeinen Pflegeleistungen festgelegt, welche von der Pflegeeinrichtung während der Dauer des Vertrages für die Pflegebedürftigen zu erbringen sind (Versorgungsauftrag). Die Leistungen, welche gemäß dem Rahmen- bzw. Versorgungsvertrag erbracht werden, sind Regelleistungen, die durch das tägliche Heimentgelt finanziert werden. Diese umfassen Leistungen der Unterkunft, der Verpflegung sowie der Pflege und Betreuung und gelten für alle Pflegebedürftigen.

Allgemeine Pflegeleistungen

  • Der Umfang der Pflegeleistungen richtet sich nach dem individuellen Bedarf des Pflegebedürftigen. Zu diesen Leistungen gehören Unterstützung bei der Körperpflege, der Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme, der Mobilität, die Durchführung der vom behandelnden
  • Arzt zur Behandlung und Linderung angeordneten Maßnahmen und die Unterstützung bei der persönlichen Lebensführung.
  • Unsere Pflege richtet sich nach den Bedürfnissen und Fähigkeiten unserer Pflegebedürftigen. Im Vordergrund steht für uns, trotz physischer und psychischer Beeinträchtigungen, stets der Mensch.
  • Die Verantwortungsbereiche und Aufgaben unserer pflegenden Mitarbeiter/-innen sind verbindlich durch Stellenbeschreibungen  definiert. Fachliche Überprüfungen werden intern durch regelmäßige Pflegevisiten und extern durch Kontrollen durch den Medizinischen Dienst (MDK) und die Heimaufsicht als Aufsichtsbehörde durchgeführt.
  • Nur im Rahmen der Bezugspflege kann die Pflege und Betreuung derart gestaltet werden, dass der Pflegebedürftige im äußersten Maße gefördert wird. Dies wird durch Gruppenpflege, welche auch Bezugspflege umfasst, sichergestellt.
  • Die pflegenden Mitarbeiter/-innen arbeiten im Schichtdienst, so dass eine ganzheitliche Sicht auf den Pflegebedürftigen sichergestellt wird.
  • Das Ziel der Pflege im Seniorenzentrum 360° ist, den bisher erreichten Zustand des zu Pflegenden zu bessern oder zumindest zu erhalten. Die Beseitigung und Verhinderung sekundärer Krankheiten und/oder Komplikationen ist generelles Pflegeziel.
  • Ein weiteres Ziel ist hierbei, für alle zu Pflegenden eine Teilnahme am sozialen Leben durch die Verminderung der vorhandenen Beeinträchtigungen.

Zusatzleistungen

Die Einrichtung bietet derzeit folgende Zusatzleistungen an (Änderungen der Zusatzleistungen bleiben vorbehalten):

  • Bereitstellung eines Telefons (monatlich 10€)
  • Friseur (nach Leistung)
  • Kosmetische Fußpflege/ Podologie (nach Leistung)

Die Kosten für diese Zusatzleistungen sind durch den Pflegebedürftigen zu tragen.